Ökologische Bewertung des Skybeamers „Rheinkomet“

(Foto: Foto-dus/Wikipedia)

Auswirkungen von Lichtverschmutzung

Tiere und Pflanzen haben sich evolutiv an den natürlichen Tag-/Nacht-Rhythmus angepasst. Der regelmäßige Wechsel von Licht und Dunkelheit gehört bei allen Organismen zu den wichtigsten Umweltsignalen für die Steuerung biologischer Aktivitäten. Veränderungen durch verstärkte Lichtemissionen in der Nacht wurden bereits bei vielen Tierarten beobachtet: Stadtamseln singen in der Nähe künstlicher Lichtquellen später am Abend bzw. früher am Morgen, ähnliches wurde auch bei Rotkehlchen, Blaumeisen oder Wanderdrosseln beobachtet.

Viele Zugvögel – insbesondere fernwandernde Arten – nutzen überwiegend die Nacht für ihre Wanderung. Dabei orientieren sie sich nachweislich an Lichtquellen, z.B. an Sternkonstellationen. Untersuchungen haben zudem ergeben, dass über 90 % der Vögel, die einen Lichtkegel durchflogen, Verhaltensauffälligkeiten wie Kreisflug, Richtungsänderungen oder unsicheres Flugverhalten zeigten.

Viele Fledermausarten meiden bei nächtlichen Flügen künstliches Licht und ändern ihre Flugrouten. Zudem verlassen sie ihre Quartiere abends später und kehren früher wieder zurück. Dadurch reduziert sich die für die Nahrungsaufnahme verfügbare Zeit spürbar.

In der wissenschaftlichen Literatur sind darüber hinaus viele Studien zur Wirkung von Lichtverschmutzung auf weitere Artengruppen, wie Fische, Insekten oder auch Pflanzen zu finden.

Landschaftsrechtliche Genehmigung

Aus unserer Sicht ist der Skybeamer landschafts- und baurechtlich genehmigungspflichtig, da er eine bauliche Werbeanlage im Außenbereich, hier sogar im Landschafts- und Naturschutzgebiet darstellt. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG Rheinland-Pfalz) sind Skybeamer als funktionale, untrennbare Einheit von lichterzeugender Anlage und Lichtstrahl zu betrachten. Seine Wirkung entfaltet der Skybeamer überall dort, wo der Lichtstrahl sichtbar wird, d.h. im Fall des Rheinkomets sind neben dem Landschaftsschutzgebiet Rheinaue in unmittelbarer Nachbarschaft des Rheinturms vermutlich sämtliche weiteren Landschafts- und Naturschutzgebiete in Düsseldorf sowie der gesamte bauliche Außenbereich betroffen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets Rheinaue als europaweit bedeutsame Zugroute für Vögel und der besonderen Empfindsamkeit ziehender Vogelarten gegenüber nächtlichem Licht ist aus Sicht des BUND eine landschaftsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage mindestens während der Zugzeit von Vögeln nicht gegeben.

Energieverbrauch und Klimaschutz

Für den Skybeamer „Rheinkomet“ wurden Lampen mit einer Gesamt-Leistung von 448.000 Watt (56 x 8.000 W) installiert. Bei 10 Betriebstagen mit einer täglichen Betriebsdauer von 4 Stunden ergibt sich ein Gesamt-Stromverbrauch von rund 18.000 kWh. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von sechs Zweipersonen-Haushalten. Pro Stunde verbraucht die Lichtinstallation so viel Strom wie ca. 1.300 Zweipersonenhaushalte im Durchschnitt.

Durch den Rheinkometen wurden unter der Annahme des o.g. Stromverbrauchs insgesamt ca. 7,6 t CO2 emittiert (Strommix der Stadtwerke Düsseldorf: 424 g CO2/kWh). Um diese Emissionen beim derzeit laufenden Wettbewerb Stadtradeln zu kompensieren, sind über 50.000 Radelkilometer erforderlich. Anders ausgedrückt, ein Kraftfahrzeug müsste mehr als einmal die Erde umrunden, um eine vergleichbare Menge an Kohlendioxid auszustoßen.

In Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz ist der Skybeamer „Rheinkomet“ eindeutig negativ zu beurteilen. Selbst erneuerbare Energien sind nicht zum Nulltarif erhältlich und wir sollten uns sehr genau überlegen, wofür wir die uns zur Verfügung stehenden, begrenzten Energiequellen nutzen.



Ihre Spende hilft.

Suche