17. Juni 2018
Ed Sheeran-Konzert: BUND fordert Offenlegung aller Unterlagen
Von: BUND Düsseldorf
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) fordert eine sofortige Offenlegung sämtlicher Genehmigungsunterlagen zum Ed Sheeran-Konzert. „Die häppchenweise durchdringenden Informationen zeugen nicht von einem transparenten und ergebnisoffenen Genehmigungsverfahren“, sagt Michael Süßer, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Düsseldorf. Ohne genauere Kenntnis der Unterlagen könne zum Beispiel nicht geprüft werden, ob alle Anstrengungen unternommen wurden, die Fällung von Bäumen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, wie es naturschutzrechtlich vorgeschrieben ist. Auch die artenschutzrechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf die in unmittelbarer Nähe zum geplanten Veranstaltungsort brütenden Greifvögel seien keineswegs geklärt. „Ob das Gelände deshalb dauerhaft vor dem jeweiligen Ende der Brutzeit Ende Juli als Konzertgelände genehmigungsfähig ist, bleibt fraglich“, so Süßer.
Gleichzeitig betonen die Umweltschützer, dass der Messeparkplatz vorbehaltlich eines transparenten und offenen Genehmigungsverfahrens nicht die schlechteste Wahl sei. „Wenn man Open Air-Konzerte dieser Größenordnung will, ist der versiegelte Großparkplatz an der Messe vermutlich der geeignetste Ort in Düsseldorf. Dem steht der notwendige Baumschutz zunächst nicht grundsätzlich entgegen. Baumfällungen für ein einmaliges Event sind aber nicht zu akzeptieren“, sagt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND-Landesverbandes NRW. „Wir sind froh, dass das Konzert nicht am ursprünglich geplanten Standort in Essen-Mülheim stattfindet, weil dort die geschützte Feldlerche und andere seltene Arten der offenen Feldflur beeinträchtigt würden, was nach Artenschutzrecht verboten ist.“
Unabhängig von der Frage, ob eine einmalige Ausnahmegenehmigung erteilt wird oder der Messeparkplatz dauerhaft als Open Air Gelände eingerichtet wird, ist ein umfassendes Prüfprogramm erforderlich. Eine Beurteilung, ob die Nutzung des Messeparkplatzes für Open Air-Konzerte in einer ökologisch verträglichen Weise möglich ist, setzt eine vollständige Betrachtung aller Umweltbelange voraus. „Die den Ausschussmitgliedern vorgelegten Unterlagen sind unvollständig. Das rechtlich zwingend notwendige Artenschutzgutachten ist darin nicht einmal erwähnt“, kritisiert BUND-Kreisgruppensprecher Süßer, der auch als beratendes Mitglied im Umweltausschuss sitzt. Auch die mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet sei noch nicht abschließend zu bewerten.
Sollte trotzdem eine Genehmigung erteilt werden, fordert der BUND für die Kompensation des Eingriffs Ersatzpflanzungen, die eine ökologische Aufwertung der Ist-Situation in Düsseldorf bewirken. „Die Bäume müssten dort gepflanzt werden, wo wir sie dringend brauchen: in den dicht bebauten Stadtteilen der Innenstadt und nicht in einem bereits vorhandenen Wald in der Heltorfer Mark bei Angermund“, so Süßer.
Nach BUND-Auffassung setzen die im Umfeld des Parkplatzes brütenden Bussarde, Habichte und Steinkäuze gemäß Artenschutzrecht einer dauerhaften Nutzung als Open Air-Gelände enge Grenzen. Um Störungen der Jungvögel dieser streng geschützten Arten zukünftig sicher auszuschließen, kann aus Sicht des BUND nur eine Nutzung des Open Air-Geländes in den Monaten August bis Februar genehmigt werden.